Julia Lillje
Musikpädagogin (B.A.)

Spielregeln


Die Lehrkraft führt die Musikstunden in voller Verantwortung für einen sachgemäßen und regelmäßigen Unterricht durch.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und in angemessenem Umfang zu üben sowie pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

In den niedersächsischen Ferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Eine Rechnungstellung für diese Zeit erfolgt nicht. Von dieser Regelung ausgenommen sind besondere Projekte, die auch in den Ferien stattfinden können und bei Teilnahme dann entsprechend vergütet werden müssen.

Die Musikschule behält sich vor, die Durchführung von Gruppenveranstaltungen abzusagen, wenn nicht eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Schülerinnen/Schülern erreicht wird.

Eine regelmäßige Teilnahme an den Musikkursen ist für den Lernerfolg jedes Kindes und das Gelingen des Unterrichts sehr wichtig. Dieser baut auf den vorherigen Stunden auf und ist jeweils genau auf jede einzelne Gruppe abgestimmt. Auf diese Weise kann das Verständnis und die Freude an der Musik vermittelt werden. Bei wiederholtem Fehlen kann der Lernerfolg beeinträchtigt werden. Ich empfehle daher, den Unterricht nur dann zu buchen, wenn eine regelmäßige Teilnahme gewährleistet werden kann!

Von der Musikschule zu vertretende Unterrichtsausfälle werden, wenn möglich, nachgeholt oder alternativ nicht in Rechnung gestellt. Von Schülerinnen/Schülern zu vertretende Unterrichtsausfälle werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn eine Unterrichtsabsage nicht spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgt. Auch in einem solchen Fall wird die Musikschule aber bemüht sein, einen Ersatztermin anzubieten.

Die Höhe des für den Unterricht zu entrichtenden Honorars richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die entweder ausgedruckt angefordert, oder auf der Homepage der Musikschule eingesehen werden kann.

Kündigungen sind zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Monatsende mitzuteilen.

Die von den Schülerinnen und Schülern erfassten Daten dürfen elektronisch verarbeitet, gespeichert und für Unterrichtszwecke genutzt werden. Die Erstellung von Fotos und Filmen von Schülerinnen und Schülern durch die Musikschule darf erst nach schriftlicher Genehmigung von den Schülerinnen und Schülern bzw. von Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgen. Gleiches gilt für deren Veröffentlichung.

Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler können ihr Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen und haben bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung.